Letzte Aktualisierung: 2021-08-19
1.1 Willkommen bei WeChat! Wir sind stets bestrebt, im Einklang mit geltenden Gesetzen zu handeln und mit den zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten. Die vorliegende Richtlinie definiert, wie wir Ersuchen und Anfragen von Regierungsbehörden behandeln. Beachten Sie jedoch bitte, dass wir solche Ersuchen möglicherweise abweichend von dieser Richtlinie behandeln müssen, wenn dies gemäß geltenden Gesetzen erforderlich ist.
1.2 Wir erhalten von Regierungsbehörden Ersuchen verschiedener Art zu WeChat. Wir behandeln Ersuchen von
Die vorliegende Richtlinie gilt für folgende Ersuchen gemäß Absatz (b):
Diese Richtlinie gilt für Ersuchen von Behörden. Wir empfehlen Vertretern von Regierungsbehörden, diese Richtlinie bei der Erstellung Ihrer Ersuchen zu beachten, damit wir Ihre Ersuchen so schnell wie möglich und gemäß geltenden Gesetzen beantworten können.
1.3 Wir können diese Richtlinie jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig auf dieser Seite über Updates zu informieren.
1.4 In dieser Richtlinie
2.1 Wir erhalten regelmäßig Ersuchen zur Offenlegung von Daten, die uns nicht zurechenbar sind und/oder die nicht von uns verwahrt werden. Zur Klarstellung:
Wir wenden diese Richtlinie gemäß den nachfolgend aufgeführten Grundsätzen an. Weitere Informationen hierzu sind in dieser Richtlinie dargelegt.
3.1 Wir entsprechen den an uns gestellten Ersuchen, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Geltende Gesetze und Bestimmungen können die Grundlage der Durchführung behördlich angefragter Maßnahmen sein. Zu diesen Maßnahmen können gehören:
3.2 Wir bewahren nicht alle Nutzerdaten und -Inhalte auf, und diese Daten und Inhalte können von Zeit zu Zeit gelöscht, anonymisiert und/oder geändert werden. Unsere Endnutzer behalten die Rechte an ihren Daten. Wir behandeln diese Daten in Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen und unserer Datenschutzrichtlinie. Dies bedeutet, dass wir nicht alle Nutzerdaten aufbewahren, und diese Daten von Zeit zu Zeit ändern oder löschen können. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit Daten finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen und unserer Datenschutzrichtlinie.
3.3 Wir sind bestrebt, diese Richtlinie einheitlich und fair in allen Ländern anzuwenden, in denen wir WeChat anbieten, vorbehaltlich aller geltender Gesetze und Vorschriften und unserer Auslegung möglicher Unterschiede zwischen einzelnen Rechtsordnungen. WeChat ist international verfügbar. Dementsprechend ist unser Ziel die faire und einheitliche Anwendung aller unserer Bedingungen einschließlich dieser Richtlinie.
3.4 Ungeachtet Abschnitt 3.3 können wir von Zeit zu Zeit aus verschiedenen Gründen von dieser Richtlinie abweichen, beispielsweise aufgrund geltender Gesetze und Bestimmungen oder aufgrund von fachlichem Rat, den wir in der jeweiligen Angelegenheit erhalten haben.
3.5 Unser Handeln soll für unsere Nutzer transparent sein. Wir behalten uns vor, je nach Ersuchen und geltenden Gesetzen und Vorschriften vor und/oder nach der Erfüllung eines Ersuchens unsere Nutzer über das Ersuchen und die darin angeforderten Maßnahmen zu informieren. Dadurch erhalten unsere Nutzer die Möglichkeit, auf das Ersuchen zu reagieren. Wenn sich das Ersuchen auf Maßnahmen bezieht, die auch andere Nutzer betreffen, können wir auch diese anderen Nutzer über die Erfüllung des Ersuchens informieren.
Wenn wir beispielsweise einem Ersuchen um Entfernung von Inhalten entsprochen haben, können wir anstelle des entfernten Inhalts eine Mitteilung veröffentlichen, in der wir unsere Nutzer darüber informieren, warum dieser Inhalt entfernt wurde.
3.6 Wir entsprechen nicht automatisch allen Ersuchen. Wir prüfen alle Ersuchen sorgfältig, um sicherzustellen, dass wir bei unserer Reaktion darauf alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten und dabei die Rechte unserer Nutzer respektieren. Dies kann die Inanspruchnahme geeigneter interner und externer Fachberatung umfassen.
Wie oben beschrieben, ist es unser Ziel, diese Richtlinie fair und international einheitlich anzuwenden. In Bezug auf die Anwendung dieser Richtlinie beachten wir Folgendes:
5.1 Wenn wir ein Ersuchen erhalten, bearbeiten wir dieses im Allgemeinen nach folgenden Kriterien und gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften.
6.1 Allgemeine Anforderungen
Wenn Sie ein Ersuchen einreichen, stellen Sie bitte sicher, dass es
Wir behalten uns die Nichtbearbeitung von Ersuchen vor, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen.
6.2 Wer kann Ersuchen einreichen?
Die für das Einreichen von Ersuchen zuständigen Behörden können je nach Land unterschiedlich sein. Je nach Rechtsordnung können Ersuchen von Regierungsbehörden oder anderen Behörden (z. B. Wahlkommissionen, Telekommunikationsbehörden, Verbraucherschutzbehörden) gestellt werden.
Die Befugnisse vieler dieser Behörden unterscheiden sich je nach Rechtsordnung. Wir prüfen wie oben angegeben alle Ersuchen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
6.3 Inhalt und Form des Ersuchens
Wir bearbeiten nur Ersuchen, die die folgenden Angaben sowie alle weiteren Angaben enthalten, die gemäß geltenden Gesetzen und Vorschriften erforderlich sind:
Bitte beachten Sie, dass wir unklare oder unvollständige Behördenersuchen möglicherweise nicht bearbeiten können.
Wir respektieren die Rechte und den Datenschutz unserer Nutzer. Wie in Abschnitt 3.5 oben erläutert können wir den betreffenden Nutzer über den Eingang eines ihn betreffenden Ersuchens informieren, bevor wir dieses bearbeiten, sofern nicht geltende Gesetze oder Vorschriften sowie gültige Rechtsakte (z. B. Vertraulichkeitsverfügungen) entgegenstehen oder wir aus berechtigtem Grund annehmen, dass dies unmittelbare Schäden oder Risiken für uns oder Dritte verursachen kann. Diese Information ermöglicht dem Nutzer, geeignete rechtliche Beratung einzuholen.
Behörden, nach deren Einschätzung die Information des Nutzers ein laufendes rechtliches Verfahren gefährdet, müssen einen entsprechenden Gerichtsbeschluss oder eine Verfügung erwirken, die die Benachrichtigung des Nutzers ausdrücklich untersagen. Bei Annahme der Gefährdung eines laufenden rechtlichen Verfahrens muss die ersuchende Behörde beantragen, dass wir den Nutzer nicht informieren.
Wenn sich Ihr Ersuchen auf einen vergangenen oder aktuellen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen bezieht, ergreifen wir Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße, einschließlich Maßnahmen, die den betroffenen Nutzer darüber informieren, dass uns sein Fehlverhalten bekannt ist. Wenn Sie in gutem Glauben der Ansicht sind, dass ein solches Vorgehen laufende Untersuchungen gefährdet, müssen Sie den Aufschub der Benachrichtigung des Nutzers beantragen und dabei einen entsprechenden Gerichtsbeschluss oder Rechtsakt vorlegen, der eine solche Benachrichtigung verbietet.
Im Rahmen geltender Gesetzen und Bestimmungen behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Geheimhaltungsvereinbarungen und -verfügungen vor.
Soweit dies nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist, können wir den ersuchenden Behörden uns entstandene Kosten für die Bearbeitung des Ersuchens in Rechnung stellen.
Alle Ersuchen sind per E-Mail mit Betreff „Behördliches Ersuchen (Land angeben)“ an policy@wechat.com zu richten.
Bitte beachten Sie: